Sehr geehrter Herr xxx, liebes Leistungszentrum,
mit einigem Erstaunen bekam und las ich Ihre Nachricht vom 13.11.2008.
Es geht um die Bedarfsgemeinschaft Nummer 11504BG0011049. Meine Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe am 1.Juli eine Arbeitsstelle gefunden und sie wider besseren Wissens angenommen. Wider besseren Wissens deshalb, weil mich mein gesamtes soziales ( und unsoziales) Umfeld vor dem folgenden bürokratischen Höchstakt gewarnt hat. Naiver Weise dachte ich, dass ich als Mutter mit meinem Erziehungsauftrag ein besseres Vorbild sein kann, wenn ich berufstätig ausgeglichen agiere. Jetzt bin ich aber nicht ausgeglichen, nicht mal ein bißchen! Zurück zur Sache: Ich kam also Anfang Juli nach Pinneberg, weil mein Antrag auf ALGII abgelehnt worden war und ich nicht verstand, dass ich weiterhin ALGI beziehen könnte, ist meine Stelle in der Pluspunkt-Apotheke schließlich versicherungspflichtig. Es begann also eine kleinere Odyssee, die sich wie folgt darstellte:Meine Erklärung, dass ich kein ALGI bekommen würde. Ihre Forderung, mir den Aufhebungsbescheid der Agentur für Arbeit zu organisieren. Anschließendes Gespräch bei der Agentur für Arbeit klärt, dass ich arbeitslos bin ohne arbeitslos zu sein -> ich bekomme ein vermindertes ALGI. Mein Anruf bei Ihnen ( dem Leistungszentrum), dass sich die (meine) ALG II Geschichte erledigt habe (…alles klar, war die Antwort). Ende des Leistungsbezuges ALG I am 31.08.2008, mein erneuter Antrag im September auf Hilfe / Leistungen/ etc bei Ihnen. (Übrigens habe ich kein „Merkblatt für Arbeitssuchende ( Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) erhalten, weil zur Zeit meines Erstantrages keine Exemplare zur Verfügung standen. Auf meinen Protest hin den Passus im Antrag zu unterschreiben wurde mir ein zugegebener Maßen charmantes Schulterzucken entgegengebracht – dann ließe sich der Antrag auch nicht bearbeiten….wie gut dass es das Internet gibt!)
Was ich erhalten habe ist ein Bescheid, dass ich ab 01.07. kein Hilfe Ihrerseits bekomme, da Ich genügend Einkommen zur Verfügung habe.
Und gestern bekam ich einen Bescheid, in dem mir dargelegt wird, welche Leistungen ich seit dem 01.09. bekomme. GESTERN. Lieber Herr xxx, liebes Leistungszentrum, bildlich gesprochen würde ich um die andere Hand bitten, damit beide Hände sich einmal zu Gesicht bekämen….was natürlich infantil ist, denn Hände haben bekanntlich ja gar kein Gesicht. So wie ich kein Gesicht für Sie und Sie Kein Gesicht für mich haben. Aber eine Nummer. Eine (meine) Bedarfsnummer für Sie und eine ( Ihre) Anrufbeantworternummer für mich, denn ich bin berufstätig und kann Sie deshalb nicht erreichen.
Wie Sie merken, ist mein Brief ein wenig konfus, denn ich muß mich die ganze Zeit davon abhalten an die verpassten Möglichkeiten der GEZ – Befreiungen zu denken, die Formulare, die sich auf meinem Schreibtisch stapeln und nur auf den Bescheid von Ihnen, liebes Leistungszentrum gewartet haben. Unter anderem die PKH – Anträge, die ich nicht stellen konnte um meinen Ex-Ehemann aufzufordern, den Unterhalt zu zahlen, den Sie mir als Einkommen anrechnen. Sie erinnern sich? Ich habe Ihnen einen Handgeschriebene (!) Notiz zukommen lassen…aber vermutlich können Sie meine Handschrift nicht lesen. Also haben wir telefoniert. Einmal, zweimal,dreimal. Nur damit ich einen Bescheid ausgedruckt zur Verfügung habe. ( Den heutigen Vormittag habe ich übrigens genutzt um ihn – den Bescheid mit Datum vom 13.11.- zu vervielfältigen.) Und ich bemühe mich, auch nicht an die mir zustehende kostenlose Nutzung der hiesigen Bücherei…oder die Fahrkarte für meine Tochter, die kostenlos den SGBII Empfängern zur Verfügung gestellt wird zu denken,wenn denn ein Bescheid vorliegt. VORLIEGT, leider jedoch nicht vorlag. Aber egal, das ist ja Vergangenheit.
Um auf den , für Sie so wichtigen Punkt zu kommen: Ich habe Ihnen meines Wissens, noch bevor irgendein Geld geflossen ist, den Bescheid der Agentur für Arbeit vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ich weiterhin Leistungen von dort bekomme, wenn auch vermindert. Nach meinem Empfinden habe ich also korrekt gehandelt…aber das muss ja nichts heißen… Außerdem habe ich ( aber das muß ja auch nichts heißen, wie ich immer wieder feststelle) keine Hilfen von Ihnen in der Zeit vom 01.07. - 31.08. erhalten. Das sagen übrigens auch meine Kontoauszüge, die ich sicherheitshalber noch einmal konsultierte. Aber falls wir uns - der Kontoauszug und ich -irren, bitte ich um eine Aufschlüsselung meiner Bezüge, die ich verstehen kann. Vielleicht klärt sich dann auch, was mit dem Antrag auf Klassenfahrtzuschuß ( die genaue Bezeichnung fehlt mir leider – genauso wie die Erstattung…) passiert ist, den ich im September stellte. Mein gesamter Freundeskreis hat zusammengelegt um mir die Summe für meine Tochter zu leihen. Folgedessen schulde ich meinem Freundeskreis jetzt Geld – das ist keine besonders schöne Situation. Und wo wir gerade bei diesem Thema sind, möchte ich Ihnen auch noch mitteilen wie dankbar ich meiner Bank bin – sie wissen schon, die Commerzbank. Sie überweisen mir derzeitig meine Bezüge dorthin. (Das war eine Zeit nicht so.) Die konnte nun nämlich die Dresdner Bank aufkaufen und ich folgedessen das Bankenwesen stützen, ein gute Tat in der heutigen Zeit. ..und wenn die Herren und Damen das Ding dann gegen die Wand fahren, werden sie ja unterstützt. Von Ihnen und mir nicht direkt aber indirekt. Vermutlich.
Und ich? Ich habe jetzt angst. Angst Ihnen mitzuteilen, dass ich ein Gespräch mit meiner Chefin hatte, die mir anbot ab Dezember 25 Std/ Woche zu arbeiten. Wissen Sie liebes Leistungszentrum, lieber Herr xxx, ich weiss leider nicht, wie ich das alles lösen soll, wenn die klaren Verhältnisse der Vergangeheit uns alle schon so forderten. Aber, und das hat mir bisher immer weiter geholfen, ich bin auch wagemutig. Und wissen Sie was? Ich werde das Angebot annehmen. …und wenn wir nächstes Jahr im Juni immer noch in Kontakt wegen dieser Angelegenheit sein werden ( angelehnt an die derzeitige Kommunikationsgeschwindigkeit), lade ich sie auf einen Geburtstagskuchen bei mir ein. So zum Abschied. - und auch um ein Gesicht zu bekommen. Sie für sich und ich für mich, damit wir beide nicht immer wieder in diesen seltsamen Briefen selbiges verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bedarfsgemeinschaft: 11504BG0011049
Dieses Schreiben wurde mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage (PC) gefertigt und deshalb nicht unterschrieben. Für die Rechtswirksamkeit ist die Unterschrift nicht erforderlich und sowieso fragwürdig.
November 18th, 2008 | Allgemein | 76 comments